Wer Pistolen besitzt trägt eine große Verantwortung. Das Waffengesetz regelt sehr genau, wie Pistolen und Kurzwaffen zu verwahren sind.
Sportschützen, Sicherheitsunternehmen, öffentliche Behörden wie z.B. Zoll und Polizei sind verpflichtet, ihre Pistolen in einem Pistolen- oder Kurzwaffenschrank zu verschließen.
Unser Angebot an Pistolenschränken entspricht den aktuellen Anforderungen an § 36 des Waffengesetzes.
All unsere Pistolen- Kurzwaffentresore sind nach Euro-Norm getestet und tragen die entsprechenden Zertifikations-Plaketten auf der Türinnenseite.
Wahlweise erhalten Sie unsere Pistolenschränke in den Farben RAL 7035 lichtgrau oder RAL 6020 grün.
Ein Linkstüranschlag für die Kurzwaffentresore ist ohne Aufpreis möglich.
Durch unterschiedliche Schlossvarianten lassen sich unsere Pistolentresore individuell Ihren Wünschen anpassen.
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